Anwendungsbereich der Mediation
Die Mediation ist grundsätzlich umfassend anwendbar und nicht auf besondere Anwendungsbereiche beschränkt. Häufig werden Mediatoren in den folgenden Streitfällen beigezogen:
- zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern
- zwischen Arbeitnehmern untereinander
- bei der Vorbereitung und Durchführung der Unternehmensnachfolge
- innerhalb der Familie bei familienrechtlichen oder erbrechtlichen Problemen
- bei dauerhaften Vertragsbeziehungen, etwa zwischen Lieferant und Abnehmer
- bei Nachbarschaftskonflikten
- bei bau-und mietrechtlichen Streitigkeiten
- bei Streitigkeiten im Bereich der Schule zwischen Eltern und Lehrern, zwischen dem Kollegium und zwischen Schülern und Lehrern